Freitag, November 14th, 2008 | Autor: admin
Unverheiratete Paare sollten sich schon frühzeitig darüber im Klaren sein, wie sie im Falle einer Trennung mit der Baufinanzierung verfahren wollen. In einem schriftlich fixierten Vertrag sollte stehen, wer in welcher Höhe und Weise zum Bausparen beiträgt. Der Partner, der weniger beiträgt, sollte sich trotzdem als Miteigentümer im Grundbuch eintragen lassen. So sind auch seine Eigntumsrechte gewahrt.
Kategorie: Allgemein
