Montag, März 16th, 2009 | Autor: admin
Nach einem Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 12.03.2009 in einem von drei bundesweiten Musterverfahren sollen Rechnungen der Bausparkassen bei Vertragsabschluss weiter zulässig bleiben.
Mit diesem Urteil wurde eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall abgewiesen.
Die Verbraucherzentrale will in Berufung gehen.
Kategorie: Allgemein
