Die niedrigen Zinsen, die momentan für Abschluss von Hypotheken von Vorteil sind, sind ein großes Problem für Immobilienbesitzer, die vorzeitig aus dem Darlehen aussteigen wollen.
Die Bank fordert in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bei einem niedrigen Zinssatz fällt diese um so höher aus. Da es momentan keine hohe richterliche Entscheidung zu dem Thema gibt, können die Banken die Höhe dieser Entschädigung unterschiedlich berechnen. Das geschieht nicht immer Zugunsten des Darlehensnehmers.
Wie das Handelsblatt berichtet, wenden sich momentan viele Bankkunden an die Verbraucherschutzzentralen, da die Banken überhöhte Entschädigungen fordern. Laut Arno Gottschalk aus der Verbraucherzentrale Bremen, nutzen die Banken das Unwissen ihrer Kunden aus. Das Sondertilgungsrecht, für das einige Kunden sogar höhere Zinsen gezahlt haben, damit sie von diesem Recht Gebrauch machen können, wird bei vielen Banken nicht korrekt berücksichtigt. Auch der flexible Tilgungssatz mit dem Darlehensnehmer die Tilgungsrate herab- oder herauf setzen können, wird von den Banken bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung oft nicht miteinbezogen. Solange allerdings kein richterlicher Beschluss vorliegt, ist die Rechtslage bei solchen Problemen ungeklärt.
Dienstag, Mai 19th, 2009 | Autor: admin
Kategorie: Allgemein
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