Seit dem 1. Januar 2009 ist es möglich den vollständig angesparten Bausparvertrag an eine Wohnungsgenossenschaft zu übertragen. Dies ist vor allem für die Bausparer interessant, die ihr angespartes Kapital nicht für den Kauf einer Immobilie verwenden wollen.
Viele Bausparverträge laufen mit einer relativen kleinen Bausparsumme von um die 20 000 Euro. Die Genossenschaft inhabitat schätzt, dass dies auf 80 Prozent der Verträge zutrifft. Mit einem solchen Betrag lassen sich heute keine Immobilien mehr kaufen. Viele Sparer lassen deshalb den zuteilungsreifen Vertrag bei der Bausparkasse liegen und ihn mit 1 Prozent verzinsen.
Wer allerdings einen geförderten Bausparvertrag abgeschlossen hat kann dadurch Angespartes verlieren, denn der Staat fordert bei Nichtnutzung die Fördergelder zurück. Um diesem Verlust zu entgehen kann der Bausparvertrag vollständig an eine Wohnungsgenossenschaft übertragen werden.
