Donnerstag, Juli 30th, 2009 | Autor: admin

Das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEW) verpflichtet Bauherren dazu, bei ihrem Neubau einen Teil der Wärmeenergie aus umweltfreundlichen und erneuerbaren Energien zu gewinnen. Der geforderte Anteil beträgt derzeit 6,6 Prozent. Er soll allerdings bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent steigen.

Fördermittel erleichtern Finanzierung

Daher sollte bereits bei der Planung des Projekts die passende Variante und die richtige Finanzierung festgelegt werden. Dabei können zusätzlich Fördermittel in Anspruch genommen werden, beispielsweise über die KfW, der staatlichen Förderbank der Bundesrepublik. Für bestimmte Energiemethoden wie Solaranlagen oder Pelletheizung gelten weiter spezielle Förderverfahren, über die im Einzelnen Informationen bei Bund, Ländern und Ingenieuren Informationen eingeholt werden können.

Sparen und Umwelt schonen

Mit dem Gesetz werden Beschlüsse umgesetzt, die eine deutliche CO2-Minimierung erzielen sollen. Darüber hinaus bringen alternative Heizmöglichkeiten zusätzlich Sparmöglichkeiten. Zwar sind sie in der Installation noch relativ teuer, rechnen sich jedoch innerhalb weniger Jahre bedeutend. Je mehr in moderne Methoden investiert wird, umso mehr lässt sich später an Energiekosten sparen – die Umwelt wird noch mehr geschont.

Kategorie: Allgemein
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